Justizskandal die Geschichte des Harry W

Diese wahre Geschichte handelt über einen der größten Justizirrtümer in der deutschen Geschichte. Sie erfahren viel über das Versagen von Polizei und Justiz, über schlampiges Arbeiten und Festhalten an vorgefassten Meinungen. Aber auch über die Suche nach der Wahrheit, dem Kampf nach Gerechtigkeit, einer großen Hilfsbereitschaft und Unterstützung durch die Bevölkerung und Freundschaft.

Eine kurze Zusammenfassung

Es gibt 3 Opfer:

Andrea, Harrys Ex-Frau, die seit der Tat ein Pflegefall ist, nicht reden und sich nicht mitteilen kann.
Kai, Harrys Sohn, der bei Andrea's Eltern aufgewachsen ist, mittlerweile volljährig ist, und seinen Vater seit Dezember 2004 nicht gesehen hat.
Harry, der über 4 Jahre in Haft war und auch seit der Haftunterbrechung nicht miterleben kann, wie sein Sohn heranwächst.

Auffällig sind die vielen Fahndungsfehler und Ungereimtheiten der Polizei.
Das Opfer, der Vater des Opfers (stand unter Verdacht), der Geliebte des Opfers (stand ebenfalls unter Verdacht) und die ermittelnden Beamten gehörten zu ein und demselben Revier hier in Pforzheim. Kollegen ermittelten gegen Kollegen, die sich teilweise schon Jahrzehnte kannten. Nur Harry Wörz war kein Polizeibeamter...

Am 16. Januar 1998 wurde Harry Wörz, wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Ehefrau, nach einem nur 4 Tage dauernden reinen Indizienprozess im Schwurgericht Karlsruhe, zu 11 Jahren Haft verurteilt.


Im Oktober 1999 begann der Zivilprozeß, in dem die Eltern des Opfers, Harry Wörz auf 300.000 DM Schmerzensgeld verklagten. Die Klage wurde abgewiesen, und Harry erhielt nun endlich, am 6. April 2001 den lang ersehnten "Freispruch"!

Harry Wörz ließ freiwillig einen Lügendetektortest, durch Prof. Dr. Udo Undeutsch durchführen. Er bestand ihn mit der höchstmöglichen Punktzahl und das Gutachten endete mit dem Satz: "Harry Wörz ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Täter jener grauenvollen Tat". Alle Indizien des Strafprozesses, sogar das DNA-Gutachten, konnten dem Zivilprozeß nicht standhalten. Am Montag, den 01. Oktober 2001, wurde uns die Entscheidung des Landgerichts Mannheim mitgeteilt: die Wiederaufnahme des Verfahrens wurde abgelehnt!

Auf Grund einer von uns eingereichten Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe kam es zu folgendem Ergebnis: am Freitag, dem 30. November 2001, hat das OLG entschieden, Harry Wörz eine Haftunterbrechung zu genehmigen, bis das Landgericht Mannheim entscheidet, ob er eine Wiederaufnahme seines Verfahrens bekommt.
Harry wurde am späten Nachmittag von Freunden, Familie und Presse vor der JVA Heimsheim in "Freiheit" empfangen. Der Kampf um die Gerechtigkeit ging jedoch weiter, denn wir wollten nicht zur Ruhe kommen, bis Harry Wörz einen Freispruch bekommt und von der Deutschen Justiz rehabilitiert wird!

Am 08. Oktober 2004 hat das OLG Karlsruhe die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung angeordnet. Diese begann am 30.Mai 2005. Am 06. Oktober 2005 hat das Landgericht Mannheim sein Urteil verkündet: FREISPRUCH!

Danach hatte jedoch der BGH entschieden, dass der Fall erneut verhandelt werden muss! Am 22. April 2009 begann die neue Verhandlung am LG Mannheim. Und sie endete wiederum sehr gut, denn das Urteil lautete wiederum FREISPRUCH und es wurde vom Gericht ein anderer Verdächtiger benannt! Das war nun wahrhaftig ein Grund zur Freude! Aber die Nebenklage hatte aus unerfindlichen Gründen angekündigt, einen Revisionsantrag stellen zu wollen...

Erst am 15. Dezember 2010 hat der BGH die Revision abgelehnt und damit den Freispruch Harrys endgültig bestätigt!

Die Akten sind noch nicht geschlossen, aber aktiv ermittelt wird leider auch nicht! Beachten Sie die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

http://www.harrywoerz.de/

 

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